1. Handwerkerleistungen § 35 a EStG Abzug bei der Einkommensteuer
Siehe Rundschreiben von 2009. Änderung ab 2010: Keine Doppelförderung entweder Zuschuss oder Abzug bei der Lohnsteuer. Es bleibt dabei, nur wenn die Rechnungen per Überweisung bezahlt wurden, ist der Lohnanteil bei der Steuer abzugsfähig. Es muss der Bankauszug aufgehoben werden, Überweisungsträger reicht nicht aus.
2. Änderungen bei der Abzugsfähigkeit von Versicherungen ab 2010
Im Vorjahr habe ich erläutert, dass die Beiträge für die Grundversorgung zur Krankenversicherung ab 2010 voll abzugsfähig sind. Dafür sind alle anderen Versicherungen eigentlich nicht mehr abzugsfähig. Als Ausnahme verbleiben nur die Einzahlungen in die reinen Rentenversicherungen (DRV, Rührup-Rente, Riester-Rente). Ihre Krankenkasse sendet Ihnen zum Jahresende einen Bescheid mit den abzugsfähigen Beträgen. Dieser Bescheid muss den Steuererklärungen beigefügt werden bzw. die Krankenkasse sendet diese Daten elektronisch an das Finanzamt. Aus diesem Grunde wird bei Ihnen Ihre Persönliche Identifikationsnummer PID angefragt. Die PID wurde vor einiger Zeit (Ende 2008) Ihnen vom Finanzamt zugesandt. Bei Erstellung der Steuererklärung prüfe ich die Vollständigkeit.
3. Achtung bei Sparerfreibetrag = Freistellungsauftrag
Text siehe 2008 und 2009
Eine Tabelle mit der Sie Ihre Freistellung in Zusammenarbeit mit Ihrer Bank(en) prüfen können würde ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Ich habe festgestellt, dass viele noch nicht richtig die Freistellungsaufträge verteilt haben. Dies führt bei Erstellung der Einkommensteuererklärung zu einem erheblichen Mehraufwand. Die Abgeltungssteuer ist grundsätzlich auch Kirchensteuerpflichtig. Damit die Kirchensteuer auch abgeführt werden kann, müssen Sie für eine Übergangszeit der Bank mitteilen, welcher Kirche sie angehören. In Zukunft sollen die Banken die persönlichen Daten elektronisch abfragen können.
4. Kassenführung
Die neue Technik mit einem Computer und so hat Vor- und Nachteile. Ein Nachteil ist, dass der Prüfer problemlos Differenzen in der Kassenführung rausfiltern kann. Bitte beachten Sie eine korrekte Kassenführung. Die Prüfungen führen immer zu Beanstandungen, was zu
einer Nachversteuerung und ewigen Diskussionen mit dem Prüfer führt. Vgl. hierzu auch mein Rundschreiben aus 2008 und Texte auf meiner Internetseite.
5. Anträge
Ich weise nur auf die Anträge auf Zulage für z. B. Riester-Rente hin. Wenn Sie unsicher sind, können Sie jederzeit Ihre Bank, Ihren Versicherungsvertreter, Ihren Finanzberater oder auch mich fragen.
6. Achtung Rechnungspflichtangaben für den Abzug von Vorsteuer
Damit die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet werden kann und bei einer Steuerprüfung Bestand hat, gibt es viele Formvorschriften an die Rechnung. Eine Musterrechnung hierfür finden Sie auf meiner Internetseite. Sollte die Rechnung nicht alle Punkte enthalten, ist es der einfachste Weg, wenn Sie die Rechnung vor dem Bezahlen korrigieren lassen. Auch dafür habe ich einen Musterbrief auf meine Internetseite gestellt.
7. Umsatzsteuer auf den Rechnungen der Banken
Ab dem Jahre 2010 hat die Sparkasse Marburg-Biedenkopf auf die Umsatzsteuerfreiheit verzichtet und ist jetzt umsatzsteuerpflichtig. Ab dem 1.1. 2011 gilt dies auch für die VR-Bank Biedenkopf-Gladenbach. D. h. für uns alle, in den Zinsen dieser Banken ist Umsatzsteuer enthalten. Dies ist beim Buchen zu beachten, weil die gezahlte Umsatzsteuer wieder als Vorsteuer abzugsfähig ist. Dies gilt nur für betriebliche Konten und auch nur wenn der Betrieb selbst umsatzsteuerpflichtig ist.
8. Pflicht zur Erstellung des Jahresabschlusses
Im Einzelnen in 2009 erläutert.
Dies ist bei der Abschlussbesprechung im Detail mit mir zu besprechen.
9. Lohnsteuerkarten
Es hat für das Jahr 2010 letztmalig die bekannten Lohnsteuerkarten auf Papier gegeben. Leider ist auch hier die Technik bei den Behörden nicht fertig geworden. Ziel ist es, das die Daten mittels eines elektronischen Verfahrens für die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) übernommen werden. Es ist jetzt schon fraglich, ob dies ab dem Jahre 2012 funktionieren wird. In der Übergangszeit gilt die Lohnsteuerkarte 2010 mit allen ihren Merkmalen weiter, also auch mit dem Vermerk über Kirchensteuer bzw. Kinderanzahl. Insbesondere gelten die Freibeträge auch weiter. Bitte prüfen Sie dies. Wenn die Merkmale falsch sind, kann man dies beim Finanzamt ändern lassen.
10. Änderungen ab 2011 / 2010
Einiges ist schon bei den Punkten erläutert.
Weiteres in Planung:
Kapitaleinkünfte sollen bei der Berechnung von Sparzulage und ähnlichem nicht mehr hinzu-gerechnet werden. Dies ist m. E. der erste Schritt, dass diese Einkünfte auch für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr hingerechnet werden.
Umkehr Steuerschuld – Umsatzsteuer auch für Gebäudereiniger
Dies führt zu einem erheblichen Mehrgewinn und Mehrumsatzsteuer
Verzögerungsgeld Druckmittel wenn Unterlagen bei einer Betriebsprüfung nicht bzw. nicht rechtzeitig eingereicht werden.
Ab 2010 private Nutzung für alle betrieblichen PKW –Ausnahme sind nur noch die LKW.
11. Entscheidungen in 2010
• Arbeitszimmer für bestimmte Berufsgruppen verfassungswidrig,
der Gesetzgeber muss neu regeln
• Mindestelterngeld Progressionsvorbehalt - Gesetz ist in Ordnung
12. Elena-Verfahren
Sie haben vermutlich im vergangenen Jahr mal dieses Wort gehört. Das ist nichts Besonderes, nur dass alle Lohndaten gesondert und zentral gespeichert werden sollen. Bei dieser Daten-bank können dann die Behörden sich die Lohndaten holen, dies könnte betreffen, die Agentur für Arbeit, das KreisJobCenter, Familienkasse etc. Ab dem Jahre 2012 würden dann alle Bescheinigungen in Papierform wegfallen. Eine manuelle Lohnabrechnung ist fast nicht mehr möglich. Bis jetzt gibt es da von Seiten der Behörden noch erhebliche Probleme. Einiges ist den Datenschützern sehr suspekt.
13. Zinsen aus Einkommensteuerguthaben
Lt. der Abgabenordnung werden Zinsen bei Erstattungen oder Nachzahlungen von Steuern nach 15 Monaten (ab dem 1. 4. des Folgejahres) fällig. Nachzahlungszinsen sind nur abzugsfähig, wenn die Steuer auch abzugsfähig ist. Dies ist ab 2008 nur noch bei der Umsatzsteuer abzugsfähig. Die Erstattungszinsen waren demgegenüber dafür aber immer steuerpflichtig. In 2010 hat der BFH (Bundesfinanzhof) am 15. 6. 2010 entschieden, dass Erstattungszinsen für nichtabziehbare Steuern nicht steuerpflichtig sind. Dies hatte eine gewisse Logik und wir haben uns gefreut. Die Freude dauerte nicht lange. Der § 20 EStG wurde geändert und es wurde die Steuerpflicht dieser Zinsen in das Gesetz aufgenommen. Trotzdem bleibt es beim Nichtabzug der Nachzahlungszinsen. Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend.
14. Fristverlängerung in Hessen für alle Steuerpflichtigen
Für die Abgabe der Steuererklärungen für 2009 ist die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen wieder grundsätzlich auf dem 28. Februar 2011 verlängert wurden. Sollten Sie noch nicht ab-gegeben haben, so haben sie sich vielleicht schon gewundert, dass ich noch nicht genervt habe. Dies ist der Grund. Trotzdem müssen die Steuererklärungen erstellt und abgegeben werden.
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